Fundamt

Fund oder Verlust?


Abgabepflicht
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als EUR 10,- wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.
Auch Verlustanzeigen für diverse Gegenstände wie Handy, Studentenausweis, Bankomatkarten, Schülerausweise usw. sind bei der zuständigen Gemeinde anzufordern.


Abgabestellen
Die zuständige Behörde ist die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Anschrift und Kontaktdaten zu den Fundbehörden bietet Ihnen auch oesterreich.gv.at, der Amtshelfer des Bundes. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.


Verloren und abgegeben wird alles!
Angefangen vom Schlüsselbund über Geld, Brillen, Handies, Sturzhelme, Rucksäcke bis hin zum Fahrrad. Die Sachen werden je nach Größe und Wert entweder im Gemeindesafe, im Büro oder im Archiv aufbewahrt. Liegt der Fundgegenstand ein Jahr bei der Gemeinde auf, ohne dass dieser durch den Verlustträger abgeholt wird, wird der Finder schriftlich verständigt, und damit zum Eigentümer der Sache.


Finderlohn und Kostenersatz
Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z.B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z.B. Bedienstete eines Hotels).
Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert EUR 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über EUR 2.000 liegt, halbiert.
Rechenbeispiel: Sie haben einen verlorenen Mantel im Wert von EUR 3.000 gefunden: EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn.


Was tun bei Diebstahl oder Verlust von Dokumenten?
Diebstahlanzeigen sind bei der Polizei zu erstatten. Für die Ausstellung einer polizeilichen Verlustanzeige (Dokumentenersatz, z.B. Führerschein) kontaktieren Sie bitte ebenfalls die nächstgelegene Polizeidienststelle. Für Mauerbach wäre das die Polizeiinspektion Mauerbach: Am Haanbaum 3/3/1, 3001 Mauerbach. Telefon:+43 59133 3231-100. Fax: +43 59133 3231-109. E-Mail: PI-N-Mauerbach@polizei.gv.at 


Verlustmeldung oder Abgabe des Gefundenen im Gemeindeamt Mauerbach zu den Öffnungszeiten.

Tel.: 01/ 979 16 77

Hauptstraße 246

3001 Mauerbach

gemeinde@mauerbach.gv.at


Kontakt

  • Hauptstraße 246, 3001 Mauerbach

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